…in Vorbereitung des 22. Treffens der IAV »Für die Verteidigung der IAO-Übereinkommen und der gewerkschaftlichen Unabhängigkeit« am Samstag, den 6. Juni 2015, in Genf
Die IAO und ihr Normensystem, das auf der Ratifizierung der Übereinkommen gründet, schweben in immer größerer Gefahr.
Entsprechend ihrem ursprünglichen Mandat seit 1919, das 1944 in der Erklärung von Philadelphia bekräftigt wurde, ist die IAO eine dreigliedrige Institution, die Normen zum Schutz der Arbeitnehmer festlegt. Deshalb muss jeder Mitgliedstaat der IAO, für den ein Übereinkommen in Kraft ist, Gesetze erlassen und eigene Bildungsprogramme fördern, um die Akzeptanz und Umsetzung zu sichern und jede administrative Vorschrift oder Praxis abschaffen, die damit unvereinbar sind.
Dieses System unterliegt nun seit mehreren Jahren einem Prozess der Zerschlagung.
Erinnern wir an einige Tatsachen.
1998 auf ihrer 86. Tagung hat die Internationale Arbeitskonferenz die »Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit« verabschiedet, die die sogenannten 8 Kernarbeitsnormen umfasst (die Fragen der Vereinigungsfreiheit – Übereinkommen 87 und 98; Verbot der Zwangsarbeit – Übereinkommen 29 und 105; zur Diskriminierung – Übereinkommen 111 und 151; und das Verbot von Kinderarbeit – Übereinkommen 138 und 182). Diese Erklärung ist zum Bezugspunkt für die IAO geworden, die Regierungen berufen sich oft darauf. Doch die förmliche Ratifizierung der Übereinkommen mit ihren zwingenden Folgen wird ersetzt durch eine bloße Anerkennung der grundlegenden Bedeutung einiger weniger Übereinkommen.
Diese Erklärung wurde verabschiedet, als US-Präsident Bill Clinton angereist war – ein beispielloser Vorgang -, um eine Rede vor der IAO-Vollversammlung zur Unterstützung ihrer Verabschiedung zu halten. Dabei haben die USA nur zwei Übereinkommen ratifiziert (105 und 182), vor allem aber nicht die über gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (87 und 98). Der Kampf für das freie Recht auf Gründung von Gewerkschaften in den Betrieben bleibt auch heute noch ein Ziel für die Arbeiterbewegung.
Sicherlich ist der Mechanismus zur Abschwächung der Normen nicht neu und wird mit dem Argument begründet, dass die Senkung des Schutzniveaus eine breitere Ratifizierung erlauben würde, auch in den Ländern, die „es sich sonst nicht erlauben können“, angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedingungen, höhere Normen zu beschließen.
Nehmen wir z.B. das Übereinkommen 4 über die Nachtarbeit von Frauen (1919), das „ersetzt“ wurde durch Übereinkommen 171 über die Nachtarbeit (1990); das Übereinkommen 103 über den Mutterschutz (1952), das ersetzt wurde durch Übereinkommen 183 über den Mutterschutz (2000) …
Das Übereinkommen 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) wurde ergänzt durch das Übereinkommen 182 über „die schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ (1999).
Die Internationale Arbeitnehmerverbindung (IAV) hat auf ihren 21 Treffen zur Verteidigung der IAO-Übereinkommen ausführlich über alle Fragen informiert und die Debatte angeregt, die mit den Rückschritten des Normensystems verbunden sind. Es sei auch daran erinnert, das die IAV zur Verteidigung des Übereinkommens 138, vor der Verabschiedung von 182, ein »Internationales unabhängiges Tribunal gegen Kinderarbeit und Zwangsarbeit« unterstützt hat, dessen Abschlusskonferenz in Mexiko stattfand. Zur Verteidigung des Übereinkommens 103 über den Mutterschutz hat sie außerdem eine internationale Konferenz in Berlin durchgeführt, die einer Delegation zur IAO das Mandat gab.
Die Erklärung der Grundrechte von 1998 führt eine neue Logik ein: Sie ermutigt die Regierungen, die „flexiblere Norm“ anstelle der bindenden Regel des Übereinkommens zu übernehmen, was für die Arbeitnehmer günstiger sei. So erklärte der Sprecher der Arbeitgeber auf der 103. Tagung: „Das Ziel muss eher die Förderung der Übereinkommen sein, als die Ratifizierung.“
Das erleichtert auch den wachsenden Druck der Arbeitgebergruppe in der IAO, um mit der Komplizenschaft oder Passivität der meisten Regierungen die Kontrolle der Normenanwendung, die den Kern des IAO-Systems bildet, infrage zu stellen. Seit 2012 ist die Kommission für die Normenanwendung nicht mehr in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen: Es wird nicht mehr anerkannt, dass das Streikrecht entsprechend Übereinkommen 87 Bestandteil der Vereinigungsfreiheit ist. Der Streik ist, wie die gesamte Geschichte der Arbeiterbewegung lehrt, die Waffe der Arbeiterklasse, um das Kräfteverhältnis für die Durchsetzung ihrer Forderungen herzustellen oder um Angriffe auf ihre Errungenschaften abzuwehren.
Die Arbeitgebergruppe blockiert damit die Prüfung von Normenverstößen und stellt die Mitteilungen der IAO-Experten infrage (z.B. beim Schutz von Wanderarbeitern vor Praktiken, die der Sklaverei ähneln, über Fälle von gewerkschaftlicher Diskriminierung oder Kinderarbeit, über Beschäftigungspolitik im Rahmen der europäischen Sparprogramme…).
In der gleichen Logik hat auf der 103. Tagung der Vertreter der französischen Regierung, die eifrig eine Sparpolitik entsprechend den EU-Verträgen betreibt, in seinem Beitrag dringend zur „Anpassung des Normensystems an die heutigen Erfordernisse“ aufgerufen. Bei der Interpretation der Normen hat er „flexible und sparsame Bestimmungen“ befürwortet. Er rief zur „Umwandlung der IAO“ auf, um die „Strategien der sozialen Verantwortung der Unternehmen“ zu unterstützen. Die „soziale Verantwortung der Unternehmen“ sind eine einseitig von den multinationalen Konzernen verabschiedete Charta, bestenfalls Kataloge guter Absichten, die aber absolut nicht von den Arbeitnehmern zur Durchsetzung ihrer Rechte eingesetzt werden können.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Nach der Tragödie von Rana Plaza, dem Einsturz der Textilfabrik in Bangladesch mit 1.000 Toten, haben 31 Multis (H&M, Gap usw.) ein Abkommen über „gutes Verhalten“ geschlossen, in dem sie sich selbst zu Richtern und Klägern machen … Aber dieses Abkommen stellt die Respektierung des Platzes der nationalen Gewerkschaften und ihr Recht auf Verhandlungen infrage und behindert die Ratifizierung der Übereinkommen 155 und 187 über Hygiene, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz seitens der Regierung.
Was ist „gute Arbeit“? Ein „Konzept“…, das nicht definiert werden muss
Die „gute Arbeit“ wird erneut mindestens bei zwei Punkten der Tagesordnung der 104. Tagung eine wichtige Rolle spielen (bei „kleinen und mittleren Unternehmen“ und der „informellen Arbeit“). Es ist deshalb angebracht, darauf zurückzukommen.
Nach der Verabschiedung der »Erklärung über grundlegende Rechte der Arbeit« tauchte 1999 ein neues Konzept auf: die „gute Arbeit“, die als das neue „große Projekt“ gefördert und 2007 vom damaligen Generaldirektor J. Somavia festgelegt wurde.
2001 wurde bei der IAO eine Kommission für „die soziale Dimension der Globalisierung“ gebildet. Sie legte im Juni 2004 ihre Empfehlungen vor für eine „faire Globalisierung – Chancen für alle schaffen“, so dass „im Interesse aller aufgeklärte und demokratische globale Entscheidungsstrukturen entstehen“. Der Bericht versprach sogar als Ziel der globalen Marktwirtschaft „produktivere und bessere Arbeitsplätze für alle“ zu schaffen.
Die Arbeitslosigkeit explodiert im Gefolge der Turbulenzen der kapitalistischen Krise, doch das Ziel der neuen Corporate Governance bleibt bestehen. „Für die Verwirklichung globaler sozialer und wirtschaftlicher Ziele treten viele Akteure ein – internationale Organisationen, Regierungen und Parlamente, Unternehmen, Arbeitnehmer, die Zivilgesellschaft“.
Der Bericht fügte hinzu: „Höchste Priorität muss einer Politik eingeräumt werden, die dem zentralen Streben von Frauen und Männern nach menschenwürdiger Arbeit Rechnung trägt, die Produktivität der informellen Wirtschaft anhebt und sie in das allgemeine Wirtschaftsleben eingliedert und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben und Volkswirtschaften stärkt.“
Was ist nun aber, so kann man sich fragen, die normative Definition der „guten Arbeit“?
Im Bericht über die „Stärkung der Fähigkeit der IAO, die Bemühungen ihrer Mitglieder zur Verwirklichung ihrer Ziele im Kontext der Globalisierung zu unterstützen, – ein Bericht, der auf der 96. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) 2007 vorgelegt wurde –, ist zu lesen:
»Es ist wichtig, einige Missverständnisse über das Konzept der menschenwürdigen Arbeit aus dem Weg zu räumen. Es soll damit kein neues Ziel eingeführt werden – und die Befürchtung, dass seine formelle Anerkennung zur Definition seines Gehalts führen könnte, ist unbegründet
(…) Sein am besten erkennbarer Mehrwert besteht jedoch darin, dass es einen „integrierten Ansatz“ beinhaltet, der sicherstellt, dass die strategischen Ziele in ihrer Gesamtheit und so wirksam wie möglich angegangen werden«. (Kapitel 1, B 13)
Man muss also feststellen, dass dieses Konzept „per Definition“ keine normative Definition hat und dass es vor allem wegen seines „integrierten Ansatzes“ wichtig ist, der die „vier strategischen Ziele“ miteinander verbindet: „Förderung der Rechte bei der Arbeit, Beschäftigung, Sozialschutz und Sozialdialog“. Der Bericht von 2004 bezog sogar die Freihandelszonen für den Export mit ein, die per Definition „außerhalb des Gesetzes“ stehen und in denen weltweit 50 Millionen Arbeitnehmer schuften.
2006 hatte J. Somavia vor der IAK erklärt: „Wir müssen uns auch darüber klar sein, was keine menschenwürdige Arbeit ist: die Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Arbeit ohne Meinungsfreiheit oder Koalitionsfreiheit.“ Wenn das Konzept nur im Negativen definiert wird, muss man dann daraus schließen, dass alles, was nicht schlecht ist, gut ist?
Leider muss man feststellen, dass vielleicht die „gute Arbeit“, genauso wie die Erklärung der Grundrechte, große Hoffnungen wecken konnte, doch die Bilanz ist heute: Haben der Abbau der Normen und ihre Flexibilisierung eine Verbesserung der Rechte und der Lage der Arbeitnehmer in der Welt ermöglicht? Die Frage zu stellen heißt schon, sie zu beantworten.
Die 104. Tagung
Der Tagesordnungspunkt über den sozialen Schutz wird in einem Diskussionszyklus behandelt, der schon über sieben Jahre läuft. 2012 wurde nach einer ersten Diskussion im Jahr 2011 über den sozialen Schutz eine „Empfehlung betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz“ (Nr. 202) verabschiedet. Darin heißt es z.B. unter „(I.) Ziele, Geltungsbereich und Grundsätze“, dass es darum gehe, „ Basisniveaus für Sozialschutz im Rahmen von Strategien zur Ausweitung des sozialen Schutzes zu verwirklichen, die möglichst vielen Menschen schrittweise höhere Niveaus des sozialen Schutzes gewährleisten und sich an den Normen der IAO über Soziale Sicherheit orientieren “, und „im Sinne dieser Empfehlung sind Basisniveaus für Sozialschutz auf innerstaatlicher Ebene festgelegte grundlegende Garantien der Sozialen Sicherheit, durch die ein Schutz sichergestellt wird, der auf die Verhinderung oder Linderung von Armut, Verletzlichkeit und sozialer Ausgrenzung abzielt“.
Zu den anzuwendenden Prinzipien gehört: „solidarische Finanzierung, wobei gleichzeitig angestrebt wird, ein optimales Verhältnis zwischen den Verantwortlichkeiten und Interessen derjenigen zu erreichen, die die Systeme der sozialen Sicherheit finanzieren und jenen, denen sie zugutekommen (I.,3.h); Berücksichtigung der Vielfalt der Methoden und Ansätze, einschließlich der Finanzierungsmechanismen und der Systeme zur Leistungserbringung.“ (I.,3.i)
Doch die Normen für die sozialen Sicherungssysteme wurden von der IAO schon vor langer Zeit festgelegt: im Übereinkommen Nr. 102 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit, das 1952 verabschiedet wurde und 15 Teile mit 87 Artikeln umfasst: Teil II Ärztliche Betreuung, Teil III Krankengeld, Teil IV Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Teil V Leistungen bei Alter, Teil VI Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Teil VII Familienleistungen, Teil VIII Leistungen bei Mutterschaft, Teil IX Leistungen bei Invalidität, Teil X Leistungen an Hinterbliebene, Teil XI Berechnung der regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, Teil XII Gleichbehandlung von Einwohnern, die nicht die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzlandes besitzen, usw.
Übereinkommen 102 wird verstärkt durch eine Serie von 12 Übereinkommen und 4 ergänzenden Empfehlungen, die insgesamt eine sachdienliche „Mindestnorm“ bilden, welche die soziale Sicherung garantiert.
Muss man sich angesichts solcher Empfehlungen nicht die legitime Sorge machen, dass die Übereinkommen verdrängt werden? „Das Minimum an sozialer Sicherung“ liegt weit unter den Mindestnormen des Übereinkommens und ist außerdem unverbindlich. Die Regierungen nutzen auch in den Ländern, in denen die soziale Sicherung das höchste Niveau hat, die Infragestellung der existierenden Systeme, um im Namen der Globalisierung daraus eine Hauptachse für die Senkung der Arbeitskosten und der Deregulierung zu machen.
Der Entwurf der Empfehlung »Der Übergang von der informellen zur formellen Wirtschaft« ist bereits bekannt geworden. Darin heißt es unter II. LEITGRUNDSÄTZE z.B.: „Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (…) anerkennt, dass manche Erwerbstätige und Wirtschaftseinheiten in der informellen Wirtschaft über ein großes unternehmerisches Potential verfügen können und dass ihre Kreativität, Dynamik, Fähigkeiten und Innovationsfähigkeiten voll zur Entfaltung kommen könnten, wenn der Übergang zur formellen Wirtschaft erleichtert würde (…)“. Diese Formulierung ist zumindest anfechtbar!
Doch die explosionsartige Ausbreitung der informellen Arbeit, die in unterschiedlichem Maße alle Länder trifft, ist weder ein Zufall noch die Folge irgendeiner Naturkatastrophe. Die explosionsartige Zunahme der Arbeitslosigkeit, die Infragestellung der kollektiven Tarifverträge, die galoppierende Zunahme prekärer Verhältnisse in allen ihren Formen haben sehr präzise Ursachen: die Strukturanpassungspläne und Sparprogramme, mit denen der Imperialismus und seine internationalen Institutionen (IWF, Weltbank, Europäische Union, G 20) die Kosten der Krise des Kapitalismus auf die Arbeitnehmer abwälzen wollen. Das ist eine Waffe der Kapitalisten, um die Arbeiterklasse zu spalten und ihre Rechte zu vernichten.
Wenn der Entwurf für die Empfehlung sich auf die „Bedeutung internationaler Arbeitsnormen“ bezieht, so könnte das leider nur eine Verbeugung bleiben, weil die Empfehlung in der Praxis auf „einen integrierten Politikrahmen“ (III. Punkt 12) verweist, der Folgendes behandeln sollte:
- „a) eine inklusive Wachstumsstrategie und die Schaffung von qualitativ guten Arbeitsplätzen in der formellen Wirtschaft auf der Grundlage menschenwürdiger Arbeit;
- b) ein geeignetes gesetzliches und regulatorisches Umfeld;
- c) ein förderliches Unternehmens- und Investitionsumfeld;
- d) die Achtung, Förderung und Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit;
- e) die Organisierung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Förderung des sozialen Dialogs (…).“
Ermöglicht etwa dieser Rahmen den Kampf für die Gleichberechtigung im Rahmen der Normen, – oder soll er durch eine Aufforderung zum sogenannten „sozialen Dialog“ und unter dem Deckmantel des „Übergangs“ die existierenden Rechte und Normen nach unten angleichen, im Namen der wirtschaftlichen Realitäten? Das verdient eine ausführliche Diskussion.
Aufruf zur freien Diskussion
Unter dem Druck des Imperialismus und seiner internationalen Institutionen (IWF, Weltbank, Europäische Union, G 8 und G 20) werden die Rechte der Arbeitnehmer, die im nationalen Rahmen verankert sind, infrage gestellt. Die Arbeitnehmer und ihre Organisationen brauchen für die Verteidigung ihrer Rechte eine Internationale Arbeitsorganisation (IAO), die handlungsfähig ist, entsprechend ihrem Gründungsmandat von 1919, das von der Erklärung von Philadelphia 1944 bestätigt wurde, und das die IAO zu einer Institution macht, die Normen und Übereinkommen für den Schutz der Arbeitnehmerrechte vor Überausbeutung durch die Arbeitgeber und die Regierungen in ihren Diensten festlegt.
Die Verteidigung der Arbeitnehmererrungenschaften gegen ihre Flexibilisierung, ihren Abbau und letztlich ihre Zerstörung beinhaltet den Kampf für die Rettung des IAO-Normensystems, das auf den Übereinkommen, ihrer Ratifizierung und der Kontrolle ihrer Einhaltung begründet ist.
Sie beinhaltet, sich vor allen Entwicklungen zu schützen, die unter dem Deckmantel, „der Globalisierung ein menschliches Gesicht zu geben“, im Namen der Regierungspolitik und der governance und des sozialen Dialogs, in Wahrheit nur Strategien sind, um den Gewerkschaften die Mitverantwortung für die zerstörerischen Strukturreformen zu übertragen.
Die Arbeitnehmer sind nicht für die Krise verantwortlich, sie müssen nicht die Kosten teilen, sondern ihre Errungenschaften und Rechte verteidigen!
Wir laden euch ein, über alle diese Fragen im Rahmen der Vorbereitung des 22. Genfer Treffens zu diskutieren.
Jacques Paris, Lehrergewerkschafter (Frankreich)