Genf: Anlässlich der Jahreskonferenz der IAO fand ein Treffen von Verantwortlichen der Arbeiterbewegung statt

Seit 1992 organisiert die Internationale Verbindung der ArbeitnehmerInnen und Völker (IAV) jährlich ein Treffen während der Internationalen Arbeitskonferenz. Dieses Jahr haben Gewerkschafter aus neun Ländern teilgenommen: Schweiz, Senegal, Togo, Benin, Kongo, Guinea, Venezuela, Niger und Frankreich.

Auf der Internationalen Arbeitskonferenz selbst finden Grundsatzdebatten statt: nicht nur über die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen, sondern auch – im Rahmen der Debatte v.a. über die „Zukunft der Arbeit“ und über den sozialen Dialog – über ihre Nachhaltigkeit.

Die Krise ist die Krise des Kapitalismus

Der stellv. Vorsitzende der Bolivarischen Sozialistischen Arbeiterzentrale erklärte: „Die gegenwärtige Krise ist die Krise des Kapitals und nicht der Arbeiter. Auf den fünf Kontinenten beutet das Kapital die Arbeiter ungeachtet der Hautfarbe, Rasse, Religion, oder was auch immer, aus. Deshalb müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen und gemeinsam handeln.“

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Die Unabhängigkeit der Gewerkschaft verlangt die Verteidigung des Streikrechts

Diskussionsbeitrag für die Offene Weltkonferenz in Algier:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Erklärung zur Einladung zur Offenen Weltkonferenz wird zu Recht analysiert, dass die „alten Parteien, die sich auf die Verteidigung der Arbeitnehmerinteressen und der Demokratie berufen haben, heute offen für die allgemeine Rettung des verfaulten Kapitalismus arbeiten“. Das aber hat dazu geführt, dass „sich in vielen Ländern die Arbeiterklasse deshalb immer stärker den Arbeitergewerkschaften (…) zugewandt hat“, um „sie in den Widerstandskämpfen zu nutzen, zu denen sie infolge der zügellosen Offensive des Imperialismus gezwungen ist. Das zentrale Problem für diese Klassenorganisationen besteht darin, dass ihre Unabhängigkeit überall durch jene Offensive massiv bedroht wird.“

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Auszüge aus der Diskussion zwischen Verantwortlichen der Arbeiterbewegung in Afrika

Für die nationale Souveränität und die Kontrolle die Bodenschätze

 Paul Essé Iko, Bénin, hob hervor:

„Wir haben ein Problem bei der Erfüllung der Forderungen. Wir haben einen ultraliberalen Präsidenten. In der ersten Kabinettssitzung ließ der Präsident Hunderte Milliarden für seine Unternehmen beschließen. Schlüsselunternehmen für die nationale Souveränität wurden privatisiert: Energie, Wasser, Telekom. Bolloré erhielt die Eisenbahnen. Damit die Erfüllung der Arbeiterforderungen verhindert wird, lässt der Präsident der Republik im Parlament unpopuläre und ungerechte Gesetze beschließen. Er will auch die Revision der Verfassung beschließen lassen. Darauf gibt es eine heftige Reaktion der Arbeiter und des Volkes. Zur Zeit ist er damit gescheitert.“ (1) Weiterlesen „Auszüge aus der Diskussion zwischen Verantwortlichen der Arbeiterbewegung in Afrika“

Genfer Konferenz anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO

Die IAV hat in der Kontinuität der von ihr seit 1993 organisierten Konferenzen zur Verteidigung der IAO-Übereinkommen dieses Jahr in Genf eine Konferenz anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO organisiert, ein Treffen, das im Rahmen der Vorbereitung der Offenen Weltkonferenz stand.

Es wurde über die letzten Entwicklungen der Situation in Brasilien nach dem Generalstreik vom 28. April und in Südafrika nach der Gründung eines neuen unabhängigen Gewerkschaftsbundes SAFTU gesprochen. Thema waren auch die Wahlen in Großbritannien und Frankreich. Weiterlesen „Genfer Konferenz anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO“

IAO | 104. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz: Erste Überlegungen…

…in Vorbereitung des 22. Treffens der IAV »Für die Verteidigung der IAO-Übereinkommen und der gewerkschaftlichen Unabhängigkeit« am Samstag, den 6. Juni 2015, in Genf

Die IAO und ihr Normensystem, das auf der Ratifizierung der Übereinkommen gründet, schweben in immer größerer Gefahr.

Entsprechend ihrem ursprünglichen Mandat seit 1919, das 1944 in der Erklärung von Philadelphia bekräftigt wurde, ist die IAO eine dreigliedrige Institution, die Normen zum Schutz der Arbeitnehmer festlegt. Deshalb muss jeder Mitgliedstaat der IAO, für den ein Übereinkommen in Kraft ist, Gesetze erlassen und eigene Bildungsprogramme fördern, um die Akzeptanz und Umsetzung zu sichern und jede administrative Vorschrift oder Praxis abschaffen, die damit unvereinbar sind.

Dieses System unterliegt nun seit mehreren Jahren einem Prozess der Zerschlagung.

Erinnern wir an einige Tatsachen.

1998 auf ihrer 86. Tagung hat die Internationale Arbeitskonferenz die »Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit« verabschiedet, die die sogenannten 8 Kernarbeitsnormen umfasst (die Fragen der Vereinigungsfreiheit – Übereinkommen 87 und 98; Verbot der Zwangsarbeit – Übereinkommen 29 und 105; zur Diskriminierung – Übereinkommen 111 und 151; und das Verbot von Kinderarbeit – Übereinkommen 138 und 182). Diese Erklärung ist zum Bezugspunkt für die IAO geworden, die Regierungen berufen sich oft darauf. Doch die förmliche Ratifizierung der Übereinkommen mit ihren zwingenden Folgen wird ersetzt durch eine bloße Anerkennung der grundlegenden Bedeutung einiger weniger Übereinkommen.

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